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Tauchgenehmigung
 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Rechtsverordnung über die Benutzung des Freyersees auf der Gemarkung Philippsburg, des Baggersees Balkert auf der Gemarkung Rheinsheim, des Baggersees Brecht auf der Gemarkung Huttenheim, sowie des § 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung über die Benutzung des Sees Hardtsee-Bruhrain, gilt für das Sporttauchen und Tages-Tauchgenehmigungen folgende Regelung, die hier auszugsweise wiedergegeben wird:

Das Sporttauchen ist in der Zeit von 16. April bis 14. Dezember eines jeden Jahres von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Für den Freyersee, den Baggersees Balkert und den See Hardtsee-Bruhrain ist an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen das Sporttauchen nur mit der vom Bürgeramt ausgestellten Tages-Tauchgenehmigung zulässig.

Für die Ausstellung der Genehmigung kann das Bürgeramt der Stadt Philippsburg Dritte beauftragen.
Für Tauchgenehmigungen wenden Sie sich daher bitte an die

Manta Divers Philippsburg e.V.  

Weitere Angaben und Infos zur Tauchgenehmigung finden Sie HIER.

-Ihr Bürgeramt-