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Allgemeine Bestimmungen

Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes darf nur im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ausgestellt.

 

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses

  • Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt
  • bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre
  • Zweitpässe werden höchstens für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Voraussetzungen
    • Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
    • alter Reisepass (soweit vorhanden)
    • Kinderausweis/Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
    • 1 aktuelles Lichtbild aus neuster Zeit  (Biometrietauglich)
    • Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag von Minderjährigen)
    • Sorgerechtsbeschluss (bei nur einem Erziehungsberechtigten)
    • Geburtsurkunde (wenn bisher kein Ausweispapier vorhanden)
    • Ab 01.11.2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke im Chip im Reisepass gespeichert

 

Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

  • Ausstellung möglich bei nicht rechtzeitiger Beantragung des neuen Reisepasses und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs.
  • Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst und beträgt maximal 1 Jahr.
  • Voraussetzungen
    • Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
    • alter Reisepass (soweit vorhanden)
    • Kinderausweis/Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
    • 1 aktuelles Lichtbild (Biometrietauglich)
    • Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag von Minderjährigen)
    • Sorgerechtsbeschluss (bei nur einem Erziehungsberechtigten)
    • Geburtsurkunde (wenn bisher kein Ausweispapier vorhanden)

 

Hinweis

Bei dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Pass zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage.
Allerdings sind Mehrkosten von 32,00 Euro zu tragen.


Gebühren

Neuausstellung an Personen ab 24 Jahren   59,00 Euro
Neuausstellung an Personen unter 24 Jahren   37,50 Euro
Vorläufiger Reisepass  26,00 Euro